Gemeinnützige Vereine sind an vielen Stellen von strikten steuerlichen Regelungen betroffen. Für Vorstände oder sonst mit Führungsaufgaben betraute Personen ist es deshalb unerlässlich und existenziell, die entsprechenden Grundlagen zu kennen. Da diese sehr umfangreich sind, ist der Baustein 1 deshalb in drei Teilbausteine gegliedert.
Eine Anmeldung zum 2. Teil ist nur für steuerrechtlich anerkannte gemeinnützige Vereine und im Zusammenhang mit Teil 1 und 3 möglich, da die einzelnen Teile aufeinander aufbauen!
1. Körperschaftssteuer (Verfahren, in welchem Bereich (s. 1. Teil) fällt Körperschaftssteuer an, Einkommensermittlung, gemischte Aufwendungen,etc.)
Einkünfte mit Steuerabzug
2. Gewerbesteuer
In welchem Bereich (s. 1. Teil) fällt Gewerbesteuer an?
3. Umsatzsteuer (Grundlegendes, Befreiungen, Steuersatz,etc.)
4. Spezielle Fragen bei der Umsatzsteuer
Markus König (41) ist Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Rechtsanwalt und hat seit 2001 eine eigene Kanzlei in Nürnberg (www.steuer-recht-koenig.de).
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